Informationen zum Schulstart - Sekundarstufe I
Liebe Eltern,
wir hoffen, Sie konnten sich während der Ferien erholen und haben ein wenig Abstand vom Alltag gewinnen können. Nach einem ungewöhnlichen letzten Halbjahr starten wir nun gemeinsam in ein neues Schuljahr. Weiterhin müssen wir auf die Situation der Covid-19-Pandemie Rücksicht nehmen. Vieles wird anders sein, als in den letzten Jahren, aber wir hoffen mit unserer Umsetzung der Vorgaben des Ministeriums einerseits ein möglichst hohes Maß an Normalität, andererseits ein Maximum an Sicherheit gewährleisten zu können.
Schwerpunkt der neuen Verordnung aus dem Schulministerium ist die Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes. Der Gebrauch einer „Maske“ ist für alle, die das Schulgelände (Gebäude und Schulhof) betreten ab 12.08. verbindlich. Auf dem Schulgelände ist Achtsamkeit wichtig. Auf den Fluren, im Gebäude, auf dem Schulhof etc. besteht grundsätzlich eine „Maskenpflicht“. Wenn die Schüler*innen frühstücken etc., darf der Mund-Nasen-Schutz bei ausreichendem Abstand zu anderen Personen abgenommen werden. Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss vom Unterricht führen. Bitte geben Sie Ihrem Kind darum täglich einen frischen Nasen-Mund-Schutz mit. Gleichzeitig versuchen wir alle Räume durchgehend zu lüften.
Der Unterricht beginnt für alle Schüler*innen um 7.50 Uhr. An allen Eingängen befinden sich Hygienespender. Die Schüler*innen sollen diese jeweils beim Betreten des Gebäudes nutzen, um die Hände angemessen zu desinfizieren. Selbstverständlich gelten weiterhin die Regeln zur Handhygiene. Das „Einbahnstraßensystem“ bleibt in der Schule bestehen.
Der Pausenhof ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt. Die Jahrgänge 5 und 6 halten sich auf Hof 1 (unten) und 2 auf, für die Jahrgänge 7 und 8 ist Hof 4 vorgesehen und die Jahrgänge 9 und 10 nutzen Hof 3. Auf den Fluren, in der Mensa und in den Pausen gelten zwischen allen Schüler*innen weiterhin die Abstandsregeln.
In der Mensa können derzeit nur Schüler*innen essen, die für das Mensaessen angemeldet sind und eine Mensakarte vorzeigen können. Die jeweiligen Schüler*innen gehen gestaffelt und in kleinen Gruppen zum Essen. Alle anderen Schüler*innen müssen ihre Verpflegung selbst mitbringen, da derzeit kein Verkauf von Speisen und Getränken angeboten wird.
In den Klassen- und Fachräumen wird die Sitzordnung dokumentiert. Die Schüler*innen sollen immer auf demselben Platz sitzen. Der Unterricht wird im vollen Umfang erteilt. Einschränkungen gibt es im Musik- und Sportunterricht. Im Musikunterricht darf in geschlossenen Räumen nicht gesungen werden, Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Der Besuch des Unterrichtes ist verpflichtend! Sollte es coronabedingt zu einem Wechsel in den Distanzunterricht kommen, ist die Mitarbeit (Erledigung der gestellten Aufgaben) ebenfalls verpflichtend und wird in der Leistungsbewertung berücksichtigt. Die Internetplattform IServ als digitale Unterrichtsplattform wird weiter genutzt werden. Der Präsenzunterricht wird auch Teile des Distanzlernens enthalten, um die Schüler*innen im Umgang mit diesem digitalen Instrument weiterhin zu schulen.
Kinder, die selbst zu Covid-19 Risikopatienten gehören, oder die mit Menschen in einem Haushalt zusammenleben, die zu Covid-19 Risikopatienten gehören, können in eng begrenzten Ausnahmefällen, mit Vorlage eines ärztlichen Attests, vorrübergehend vom Präsenzunterricht befreit werden. Sie müssen am Distanzlernen teilnehmen und unterliegen dort auch der Leistungsbewertung.
Sollten bei Schüler*innen oder Mitgliedern der häuslichen Gemeinschaft der Kinder Krankheitssymptome auftreten, die mit einer Covid-19 Erkrankung im Zusammenhang stehen könnten, so dürfen die Kinder am schulischen Präsenzunterricht grundsätzlich nicht teilnehmen. Treten während des Unterrichts Krankheitssymptome bei Schüler*innen auf, werden wir diese zur Abklärung von den Eltern abholen lassen. Die Teilnahme ist erst dann wieder möglich, wenn aufgrund einer ärztlichen Untersuchung der Schulbesuch als unbedenklich eingestuft wird (§6 Abs 1 Infektionsschutzgesetz/März 2020).
Bei Rückkehr von Reisen sind die geltenden Regeln zur Quarantäne und zu Corona-Tests zu beachten. Dies gilt besonders bei Rückkehr von Reisen in Risikogebiete. Bei den geringsten Anzeichen von Erkrankungen, sollten Sie sich ärztlich beraten und ggf. testen lassen.
Die E-Wagen fahren weiterhin nach Plan.
Wir freuen uns auf einen guten Start und hoffen sehr, dass unsere Maßnahmen unnötige Ansteckungen verhindern. Wir zählen auf Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Janine Don-Hölscher (Abteilungsleiterin I), Sven Hufenstuhl (Abteilungsleiter II), Marius Moldenhauer (Abteilungsleiter III)
Zum Elternbrief als pdf-Version.
letzte Änderung: 2020-08-12 MOLD/HUFE/DONH/GEBH
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