Nachweis über die Masernschutzimpfung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem neuen Schuljahr sind unsere Schüler*innen und auch wir verpflichtet, eine Masernimpfung oder einen Masernschutz nachzuweisen.

 

Dafür gibt es bisher drei Möglichkeiten (s. auch  Merkblatt ):

1.       Sie legen den Klassenlehrer*innen den Impfpasses ihres Kindes, natürlich mit deutlich erkennbarem Namen, vor

2.       Sie lassen bei Ihrem Kind eine Blutuntersuchung bei Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin durchführen und ihn / sie das angefügte
 Dokument ausfüllen

3.       Sie lassen sich bei der Ärztin / dem Arzt im gleichen
; Dokument bescheinigen, dass aus wichtigen medizinischen Gründen eine Impfung unmöglich ist

 

Bitte geben Sie Ihrem Kind die Unterlagen am ersten Schultag mit in die Schule

 

Mit freundlichen Grüßen

 

   Anke Engelhard

- stv. Schulleiterin -

Letzte Änderung: 2019-06-29 ENHA/FORT

Kalender

< august 2026 >
modimidofrsaso
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6

Kommende Termine

  • 28.08.2026 09:00 - 10:30h

    Schriftliche Nachprüfungen Jg. 9, 10 und EF

  • 31.08.2026 11:00 - 11:45h

    konstituierende FK-Sitzung Block I (Wahlen, AP neue KuK, Organisatorisches)

  • 31.08.2026 12:00 - 12:45h

    konstituierende FK-Sitzung Block II (Wahlen, AP neue KuK, Organisatorisches)