Nachweis über die Masernschutzimpfung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem neuen Schuljahr sind unsere Schüler*innen und auch wir verpflichtet, eine Masernimpfung oder einen Masernschutz nachzuweisen.
Dafür gibt es bisher drei Möglichkeiten (s. auch Merkblatt ):
1. Sie legen den Klassenlehrer*innen den Impfpasses ihres Kindes, natürlich mit deutlich erkennbarem Namen, vor
2. Sie lassen bei Ihrem Kind eine Blutuntersuchung bei Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin durchführen und ihn / sie das angefügte Dokument ausfüllen
3. Sie lassen sich bei der Ärztin / dem Arzt im gleichen
; Dokument bescheinigen, dass aus wichtigen medizinischen Gründen eine Impfung unmöglich ist
Bitte geben Sie Ihrem Kind die Unterlagen am ersten Schultag mit in die Schule
Mit freundlichen Grüßen
Anke Engelhard
- stv. Schulleiterin -
Letzte Änderung: 2019-06-29 ENHA/FORT
Kalender
Kommende Termine
-
22.08.2025 09:00 - 10:30h
Schriftliche Nachprüfungen Jg. 9, 10 und EF
-
25.08.2025 14:00 - 16:00h
mündliche Nachprüfungen Jg. 9, 10 und EF
-
27.08.2025 07:50 - 12:30h
Projekttage zum Methodenlernen Jg. EF
Copyright 2017