Nachweis über die Masernschutzimpfung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem neuen Schuljahr sind unsere Schüler*innen und auch wir verpflichtet, eine Masernimpfung oder einen Masernschutz nachzuweisen.
Dafür gibt es bisher drei Möglichkeiten (s. auch
Merkblatt ):
1. Sie legen den Klassenlehrer*innen den Impfpasses ihres Kindes, natürlich mit deutlich erkennbarem Namen, vor
2. Sie lassen bei Ihrem Kind eine Blutuntersuchung bei Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin durchführen und ihn / sie das angefügte
Dokument ausfüllen
3. Sie lassen sich bei der Ärztin / dem Arzt im gleichen
;
Dokument bescheinigen, dass aus wichtigen medizinischen Gründen eine Impfung unmöglich ist
Bitte geben Sie Ihrem Kind die Unterlagen am ersten Schultag mit in die Schule
Mit freundlichen Grüßen
Anke Engelhard
- stv. Schulleiterin -
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Letzte Änderung: 2019-06-29 ENHA/FORT
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Ende der Leistungsbewertung 1. Halbj. Jg. Q2

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