Nachweis über die Masernschutzimpfung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem neuen Schuljahr sind unsere Schüler*innen und auch wir verpflichtet, eine Masernimpfung oder einen Masernschutz nachzuweisen.

 

Dafür gibt es bisher drei Möglichkeiten (s. auch  Merkblatt ):

1.       Sie legen den Klassenlehrer*innen den Impfpasses ihres Kindes, natürlich mit deutlich erkennbarem Namen, vor

2.       Sie lassen bei Ihrem Kind eine Blutuntersuchung bei Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin durchführen und ihn / sie das angefügte
 Dokument ausfüllen

3.       Sie lassen sich bei der Ärztin / dem Arzt im gleichen
; Dokument bescheinigen, dass aus wichtigen medizinischen Gründen eine Impfung unmöglich ist

 

Bitte geben Sie Ihrem Kind die Unterlagen am ersten Schultag mit in die Schule

 

Mit freundlichen Grüßen

 

   Anke Engelhard

- stv. Schulleiterin -

Letzte Änderung: 2019-06-29 ENHA/FORT

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