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Aktuelle

  • 14.03.2024 8:00 - 16:00h

    Lehrergesundheitstag - Studientag für Schüler*innen

  • 09.03.2024

    Erasmus+ / Besuch der spanischen Schulen in Wuppertal für eine Woche in der Zeit vom 02.03. bis 16.03.2024<BROW/Team>

  • 10.03.2024

    Erasmus+ / Besuch der spanischen Schulen in Wuppertal für eine Woche in der Zeit vom 02.03. bis 16.03.2024<BROW/Team>

  • 11.03.2024 07:50 - 09:25h

    Berufsberatung Jg. 9 <Riekenbrock>

  • 11.03.2024 11:40 - 13:15h

    Schulleitung <SL>

Schulstart am 31.05.2021

Gesamtschule Langerfeld 27.05.2021


Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern,
liebe Kolleg*innen,
liebe Schulgemeinde,

da der Inzidenzwert in Wuppertal weiterhin konstant unter 100 liegt, beginnt ab Montag,
den 31.05.2021, der vollständige Präsenzunterricht an der Gesamtschule Langerfeld!

Wir behalten unseren bewährten Hygieneplan bei, den wir bereits seit dem Sommer 2020 befolgen. 

Sie finden ihn in Gänze auf der Homepage unserer Schule, an dieser Stelle fassen wir einige Punkte und Veränderungen kurz zusammen (Hygienekonzept ):

  • Seit Anfang des Jahres dürfen Alltagsmasken nicht mehr getragen werden, sondern alle in der Schule Anwesenden müssen eine medizinische Maske oder FFP2-Masken tragen.
  • Wöchentlich werden je zwei Selbsttests von den Schüler*innen durchgeführt. Einzelheiten sind von den Abteilungsleitungen festgelegt worden. Die Lehrer*innen teilen den Schüler*innen diese Einzelheiten mit und leiten die Durchführung der Tests an.
  • Der Kiosk in Haus 3 ist für die Jahrgangsstufen zu unterschiedlichen Zeiten geöffnet, die Zeiten werden durch die Klassen- bzw. Beratungslehrer*innen bekannt gegeben und sind verbindlich.
  • Die Mensa wird wie im ersten Halbjahr für die Jahrgänge zu unterschiedlichen Zeiten geöffnet sein, die genauen Regelungen besprechen die Lehrer*innen mit den Schüler*innen. Der Jahrgang 5 wird in der 5. Stunde essen, der Jahrgang 6 in der 6. Stunde, die höheren Jahrgänge in der Mittagspause zu den für alle verbindlich festgelegten Zeiten.
  • Die Bibliothek öffnet zu den gewohnten Zeiten. Falls sich zu viele Schüler*innen in der Bibliothek aufhalten, muss der Zugang begrenzt werden.
  • In den Pausen halten sich die Schüler*innen in den ihnen bekannten Pausenbereichen auf und nutzen ausschließlich die ihnen zugewiesenen Toiletten. Eine Veränderung gibt es für die Jahrgänge 9 und 10: Durch den Umbau im Erdgeschoss vor der Mensa nutzen die Schüler*innen die barrierefreien Toiletten in der 2. und 3. Etage.


Wir freuen uns auf einen Neustart mit allen Schüler*innen und hoffen, dass wir die letzten Wochen des Schuljahres gemeinsam erfolgreich nutzen können!


Für die Schulleitung
Anke Engelhard und Claus Baermann


Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes

Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

vom 27. Mai 2021


Auszüge für die Stadt Wuppertal

1a. Außerkrafttreten der Regelung nach § 28b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 IfSG

(Schwellenwert von 100 unterschritten):

Gemäß § 28b Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 IfSG und unter entsprechender Anwendung von § 28b Absatz 1 Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 28b Absatz 2 Satz 3 IfSG wird festgestellt, dass die Regelungen des § 28b Absatz 1 IfSG für folgende Landkreise und kreisfreie Städte außer Kraft treten:

m) ab dem 29. Mai 2021, 0:00 Uhr: 1. Stadt Wuppertal

m) Nach den Feststellungen des Robert Koch-Institutes hat die unter der Nummer 1a Buchstabe

(m) genannte kreisfreie Stadt mit dem 27.05.2021 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen den Inzidenzwert von 100 unterschritten. Demnach treten die Maßnahmen des § 28b Absatzes 1 nach § 28b Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 und unter entsprechender Anwendung von § 28b Absatz 1 Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 28b Absatz 2 Satz 3 IfSG ab dem 29.05.2021 (übernächster Tag nach dem Tag der Feststellung, 27.05.2021) um 0:00 Uhr außer Kraft.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Klägerin beziehungsweise der Kläger zur Zeit der Klageerhebung ihren oder seinen Sitz oder Wohnsitz hat, zu erheben.


Für Klägerinnen beziehungsweise Kläger mit Wohnsitz im Gebiet der kreisfreien Städte Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen oder Wuppertal oder der Kreise Kleve oder Mettmann, des Rhein-Kreises Neuss oder der Kreise Viersen oder Wesel ist die Klage bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, zu erheben.


Für Klägerinnen beziehungsweise Kläger ohne Sitz oder Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist die Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, zu erheben. Die Klage kann nach Maßgabe von § 55a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Verbindung mit der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) vom 24. November 2017 in der jeweils aktuell gültigen Fassung in elektronischer Form erhoben werden.


Düsseldorf, den 27. Mai 2021
Der Staatssekretär für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Edmund H e l l e r                                                                                                                                                                            


letzte Änderung: 2021-05-27 BAER/ENHA/PUPP

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